Aufgrund neuer EU-Regeln beim Datenschutz sind Schüler in der Schweiz zu jung für den Messenger-Dienst.
tagesanzeiger.ch/sonntagszeitung, Bericht: Nadja Pastega, Bild: Tobias Hase/Keystone, 3.6.2018 ● Grund für die verschärften Nutzungsbedingungen ist ein neues EU-Gesetz, die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung mit dem sperrigen Kürzel: DSGVO. Sie ist am 25. Mai in Kraft getreten und legt fest, dass nur Daten von Kindern ab 16 Jahren verarbeitet werden dürfen. Da auch Whatsapp Daten erhebt, wurde die Altersgrenze entsprechend erhöht. Die neuen Regeln gelten für die ganze «europäische Region», wie der zu Facebook gehörende Messenger-Dienst festhält – zu dieser zählt Whatsapp auch die Schweiz und den Vatikan.
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