«Phonesmart» (7.–9. Kl.)
meisterhaft unterwegs mit dem Smartphone
In der Oberstufe verfügen 99% der Befragten über ein Handy. Nur 1% besitzt kein eigenes Gerät. 98% der Jugendlichen verwenden ein eigenes Smartphone (JAMES-Studie 2016). Der Fokus in dieser Unterrichtseinheit liegt somit auf der Smartphone-Nutzung. Es werden die Chancen digitaler Medien aufgezeigt und aufgeklärt, wie sich Medienbeiträge positiv für die eigene Identitätsbildung auswirken.
Findmind – Urheberrecht, Quellenangabe und Persönlichkeitsrecht
Einige Fragen zu Urheberrecht, Quellenangabe und Persönlichkeitsrecht
Urheber- und Persönlichkeitsrecht
Aufgabe: Korrigiere die 4 Fehler im Text. Nutze dazu dein Smartphone und überprüfe die angegebenen Quellen im Internet.
Was ist das Urheberrecht?
Wer ein Werk wie ein Buch, ein Musikstück, eine Fotografie oder einen Film schafft, wird zum Urheber des Werkes. Der Urheber eines Werks hat das Recht, zu bestimmen, was damit geschehen soll: Ob es verkauft oder gratis weitergegeben werden soll, ob es weiterbearbeitet werden darf und so weiter. Das Recht des Urhebers an seinem eigenen Werk nennt man Persönlichkeitsrecht oder, auf Englisch, „Copyright“. (https://www.ige.ch/urheberrecht/urheberrecht.html, 25.9.2016)
Warum gibt es das Urheberrecht?
Das Urheberrecht garantiert den Musikern, „dass sie für die Nutzung ihrer Werke finanziell entschädigt werden“ und ermöglicht ihnen, dass sie sich wehren können, wenn ihr Werk auf unerlaubte Weise verändert wird. (http://www.swisscopyright.ch/de/fragen-und-antworten/urheberrecht.html, 25.9.2016).
Was bedeutet das Urheberrecht für mich?
Wenn ich ein urheberrechtlich geschütztes Werk verwenden will, brauche ich dazu eine Erlaubnis – ausser ich nutze das Werk für den privaten Gebrauch: Dann darf ich Bücher, Filme, Musik usw. herunterladen oder streamen und auch hochladen.
(https://www.swisscom.ch/de/schulen-ans-internet/enter/sicherheit/urheberrecht.html, 25.9.2016)
Das Herunterladen von Computerprogrammen oder Games ist in jedem Fall verboten.
Welche Rolle spielt das Persönlichkeitsrecht?
Beim Veröffentlichen eines Inhalts muss man auch das Persönlichkeitsrecht beachten. Das Persönlichkeitsrecht schützt unter anderem die Privatsphäre und die Würde einer Person. Es verbietet beispielsweise, Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis zu veröffentlichen. Wird also ein Foto oder Video von jemandem im Internet verkauft, hat die abgebildete Person das Recht, dies zu verbieten. „Bevor man deshalb in sozialen Netzwerken Fotos und Videos hochlädt, sollte man das Einverständnis der gezeigten Personen einholen.“
(https://www.swisscom.ch/de/schulen-ans-internet/enter/sicherheit/urheberrecht.html, 25.9.2016)